INFOS
Ihr Besuch bei mir
Als Heilpraktiker für Psychotherapie habe ich keine Zulassung zu gesetzlichen Krankenkassen und Beihilfestellen, d.h. Sie sind Selbstzahler.
Das Therapiehonorar ist bar nach Terminende zu begleichen.
Skype-/ telefonische Sitzungen führe ich nur auf Vorkasse durch.
Sofern Sie über eine Zusatzversicherung und/oder private Krankenversicherung verfügen, welche die Inanspruchnahme von Heilpraktikerleistungen einschließt, können Sie dort die von mir ausgestellten Honorar-Rechnungen zwecks Kostenerstattung einreichen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung nach der Gebühr 19,1 und 19,2.
Sie können die Ausgaben außerdem in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Bezahlung
Das Honorar für 60 Minuten Coaching beträgt 60 € (90 Minuten 80 €) und ist bar nach Terminende zu begleichen.
Kosten für 60 Minuten Jin Shin Jyutsu Behandlung oder Energetische Fussmassage : 60 €
Sprechstunden
Gespräche finden nur nach vorheriger Terminabsprache statt und unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht!
Aus Gründen des Praxisbetriebes läuft der Anrufbeantworter. Bitte sprechen sie Ihren Namen und Telefonnnummer auf das Band. Ich rufe Sie dann zurück.
Sie können aber auch gerne über das Kontaktformular mit mir in Verbindung treten.
Vertraulichkeit
Liebe Klienten,
ich möchte Sie darüber informieren, dass ich mich Ihnen gegenüber zur absoluten Vertraulichkeit verpflichte.
Es werden - da die Abrechnung meiner Honorare direkt mit Ihnen erfolgt - keine Informationen über Ihren Besuch an Dritte weitergegeben.
Es findet keinerlei externe, langfristige Speicherung Ihrer Daten - wie dies fraglos der Fall ist bei der Konsultation von Ärzten oder psychologischen Psychotherapeuten und Abrechnung über Versicherungen und Krankenkassen - statt.
Weitere Vorteile:
Keine besonders langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz.
Eine gute Möglichkeit der Überbrückung von Wartezeiten auf eine kassenfinanzierte Therapie.
Flexiblere Rahmenbedingungen: Sie bestimmen die Anzahl und den Abstand der Therapiestunden.
Selbstverständlich ist es Ihnen freigestellt, meine Leistungen mit Ihrer Krankenversicherung abzurechnen, sofern dies im Leistungsumfang Ihres Versicherungsvertrags enthalten ist!